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Benutzungsgebühren

Kindergarten-/Schuljahr 2023/2024

Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 128,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 97,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 64,00 Euro

Ganztagesbetreuung (Ü3)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 283,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 283,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 250,00 Euro

Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag)

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 418,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 418,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 371,00 Euro

Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 72,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 50,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 29,00 Euro

Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 89,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 65,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 34,00 Euro

Hort an der Schule

  • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 240,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 214,00 Euro
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 214,00 Euro

Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Elternbeitrag freigestellt. Der Betrag ist monatlich fällig.

Hier (PDF-Dokument, 199,15 KB, 11.01.2024) finden Sie die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Affalterbach.